Auch heuer stehen wieder für die mittelfränkischen öffentlichen und privaten Gymnasien erhebliche Mittel aus der Stiftung des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums zur Verfügung. Es können ab sofort bis spätestens 15. November neue Anträge nach dem Muster der BEIDEN beiliegenden Formblätter eingereicht werden.
Antragsformular Forsterstipendium
Einwilligungserklärung Forsterstipendium
Nach den Vergaberichtlinien können Gelder nur begabten und bedürftigen Schülern gewährt werden. Die Vergabe ist nicht an die Konfessionszugehörigkeit gebunden, der Beihilfeanspruch besteht unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
Als bedürftig im Sinne des Erblassers gelten Schüler, die die Voraussetzungen der Ziffer A 2. des Antragsformulars erfüllen.
Die Beträge sind zu verwenden für die Beschaffung von aufwendigeren Lernmitteln (wie Büchern, Taschenrechnern, Musikinstrumenten) oder zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), was im Antrag – mit Kostenangabe – zu detaillieren ist. Der Höchstbetrag pro Schüler beläuft sich auf € 400,–; im Laufe der 8 bzw. 9 Schuljahre kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe erhalten. Als allgemeine Unterhaltsbeihilfe kann das Stipendium nicht beantragt werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an Herrn StD Pugler aus der Schulleitung.