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Klassensprecherversammlung

Die Klassensprecherversammlung tritt bei Bedarf zusammen und ist rechtzeitig unter Beifügung der Tagesordnung vom Schülersprecher beim Schulleiter anzumelden. An ihr nehmen die Klassensprecher der Unterstufe und der Mittelstufe sowie die Klassen- und Kollegstufensprecher (Jahrgangsstufensprecher) der Oberstufe und die Verbindungslehrer teil und können die ihrer Stufe eigenen Probleme in gesonderten Versammlungen behandeln. Darüber hinaus werden schulintern wichtige Bekanntmachungen weiter gegeben, die dann durch die Klassen- oder Kollegstufensprecher in ihren jeweiligen Klassen und Kursen publik gemacht werden sollen.
Nähere Hinweise finden sich in BayEUG Art. 62.
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